Die Beratung zum Panorama™-Test ist eine ärztliche Leistung, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird.
Für die ärztlichen Leistungen besteht auf Antrag die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die gesetzliche oder private Krankenkasse. Eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme liegt im Ermessen des Versicherers. Bei entsprechender Indikation kann der betreuende Arzt die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung attestieren (eine Vorlage für einen Krankenkassenantrag zur Kostenübernahme finden Sie unter Downloads).
Wir empfehlen folgende Abrechnung für die Genetische Beratung und Untersuchung:
GOÄ | Faktor | Euro | |
1. Beratung | 1 | 2,3 | 10,72 |
Ultraschall | 415 + 403 | 2,3 | 60,33 |
Blutentnahme | 250 | 2,3 | 4,20 |
2. Beratung | 3 | 2,3 | 20,11 |
Natürlich können Sie bei entsprechendem Leistungsumfang auch die GOÄ-Ziffer 21 „Eingehende humangenetische Beratung“ abrechnen.
GOÄ | Faktor | Euro | |
Eingehende genetische Beratung | 21 | 2,3 | 48,25 |
Übrigens: Gerne übernehmen wir auf Wunsch die Abrechnung Ihres Honorars für die Durchführung von Panorama™ über unsere Abrechnungsstelle!